Sitzung: 27.06.2019 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 3, Enthaltungen: 1
Vorlage: 16-21/1095
Stadtverordnetenvorsteher
Hollender weist auf den § 25 HGO „Widerstreit der Interessen“ hin.
Beschluss:
1. Der Bebauungsplan Nr. 3 „Südlich der
Riedstraße“ in Friedberg – Kernstadt wird gem. § 1 Abs. 8 BauGB in Verbindung
mit § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren geändert. Das Planverfahren erhält
die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 3 „Südlich der Riedstraße“ in Friedberg –
Kernstadt, 2. Änderung“.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung ist im anliegenden Lageplan
dargestellt (Anlage 1 der Vorlage).
2. Mit den vorliegenden Vorentwürfen für eine Wohnbebauung einschließlich Vorentwurf der Begründung (Anlage 2 bis 4 der Vorlage) wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 Abs.1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Abstimmungsergebnis: