Beschluss: Mehrheitlich in Abänderung beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 31, Enthaltungen: 1

Beschlussentwurf:

 

1.     Die Neufassung der Vergaberichtlinien (Anlage 2 der Vorlage) wird mit der Änderung des Haupt- und Finanzausschusses (§ 2 Auswahlverfahren Nr. 1 – Zuordnung der alleinerziehenden Personen zu 1.1) beschlossen.

 

2.     Im Baugebiet „Steinern Kreuzweg“ wird bezüglich der Vermarktung folgendes beschlossen:

 

·       Verkauf der im Gebiet WA 1 bis WA 3 liegenden und für die Bebauung mit einem Einfamilienhaus festgesetzten Grundstücke nach den neugefassten städtischen Vergaberichtlinien und an Alteigentümer zu einem Kaufpreis von 400,00 €/m²;

 

·       Verkauf der im Gebiet WA 4 liegenden und für die Bebauung mit Hausgruppen oder Doppelhäusern vorgesehenen Grundstücke gegen Höchstgebot an einen Bauträger bei einem Mindestverkaufspreis von 400,00 €/m²;

 

·       Verkauf der im Gebiet WA 5 liegenden und für die Bebauung mit Mehrfamilienhäusern vorgesehenen

 

a)   Bauflächen für den Bau von öffentlich geförderten Wohnungen an die Friedberger Wohnungsbaugesellschaft zu einem Kaufpreis von 280,00 €/m²,

b)   Bauflächen an Alteigentümer zu einem Kaufpreis von 400,00 €/m²,

c)   Restliche Bauflächen gegen Höchstgebot bei einem Mindestverkaufspreis von 400,00 €/m² mit der Maßgabe, dass jeder Interessent nur ein Grundstück erwerben kann.

 

Zu den Kaufpreisen kommt eine zusätzliche Umlage als Abgeltung für die Option zum Bezug von Nahwärme der Stadtwerke hinzu. Nach derzeitigem Kalkulationsstand der Stadtwerke beläuft sich der Betrag auf 35,37 €/m².

 

 

Bürgermeister Antkowiak stellt folgenden Änderungsantrag zum bisherigen Beschlussvorschlag, den

 

·       Verkauf der im Gebiet WA 4 liegenden und für die Bebauung mit Hausgruppen oder Doppelhäusern vorgesehenen Grundstücke gegen Höchstgebot an einen Bauträger bei einem Mindestverkaufspreis von 400,00 €/m²;

 

und

 

·       Verkauf der im Gebiet WA 5 liegenden und für die Bebauung mit Mehrfamilienhäusern vorgesehenen

 

a)   Bauflächen für den Bau von öffentlich geförderten Wohnungen an die Friedberger Wohnungsbaugesellschaft zu einem Kaufpreis von 280,00 €/m²,

 

c)   Restliche Bauflächen gegen Höchstgebot bei einem Mindestverkaufspreis von 400,00 €/m² mit der Maßgabe, dass jeder Interessent nur ein Grundstück erwerben kann.

 

zurückstellen, da hierzu eine neue Vorlage erstellt werden soll.

 

Es entsteht eine heftige Diskussion, indem die Gebiete WA 1 bis WA 3 großen Zuspruch erhalten, allerdings sollen die Vergaberichtlinien noch einmal von der Verwaltung überprüft werden.

 

Fraktionsvorsitzender Dr. Rack stellt den Antrag, auch den zum Gebiet WA 5 aufgeführten Punkt b) zurückzustellen.

 

Weiterhin stellt Fraktionsvorsitzender Weiberg folgenden Änderungsantrag 16-21/1094-1:

1.   Die städtischen Vergaberichtlinien werden entsprechend der neuen rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst und der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorgelegt. Dabei sollen folgende Grundsätze weiter gelten:
-   Bevorzuge Vergabe an BewohnerInnen bzw. ArbeitnehmerInnen in Friedberg

-    Einkommensabhängige Reduzierung des Kaufpreises für geeignete BewerberInnen.

2.    Im Baugebiet „Steinernen Kreuz“ wird bezüglich der Vermarktung Folgendes beschlossen:

-    Verkauf der im Gebiet WA 1 bis WA 3 liegenden und für die Bebauung mit einem Einfamilienhaus               festgesetzten Grundstücke nach den neugefassten städtischen Vergaberichtlinien (nach deren                        Beschluss) und an Alteigentümer zu einem Kaufpreis von 400,00 €/m² oder einem entsprechend                                  der Einkommensgrenzen reduzierten Verkaufspreis;

 

·  Für den Verkauf der im Gebiet WA 4 liegenden Grundstücke wird eine Konzeptvergabe zur

       Errichtung von Hausgruppen entwickelt. Dabei sollen Folgende Kriterien vergaberelvant sein:

 

  Ausstattungsbereinigter Verkaufspreis des fertigen Objekts. (€ pro qm Wohnfläche)

  Eignung für Familien (Raumaufteilung, Gartennutzung, etc)

  Ökologische Nachhaltigkeit (Energieverbrauch, Flächenversiegelung, Wasserverbrauch)

  Kaufpreis (Gewichtung max. 30 %)

 

·  Verkauf der im Gebiet WA 5 liegenden und für die Bebauung mit Mehrfamilienhäusern

       Vorgesehenen

 

a)   Bauflächen für den Bau von öffentlich geförderten Wohnungen an die Friedberger

          Wohnungsbaugesellschaft zu einem Kaufpreis von 280,00 €/m²,

b)   Bauflächen an Alteigentümer zu einem Kaufpreis von 400,00 €/m²,

 

c)   Für die Restflächen wird eine Konzeptvergabe zur Errichtung von Mehrfamilienhäusern entwickelt.

 

Dabei sollen folgende Kriterien vergaberelevant sein:

 

          Bevorzugung von Mietwohnungen

  Ausstattungsbereinigter Mietzins

  Bevorzugung öffentlich geförderter Wohnungen

  Bevorzugung gemeinschaftlicher Eigentumsformen (vorbehaltlich verlässlicher(!) rechtlicher

       Prüfung)

  Bevorzugung gemeinschaftlicher Wohnformen (z.B. Mehrgenerationenhaus)

  Eignung für Familien (Raumaufteilung, Garten(mit)nutzung, etc)

  Ökologische Nachhaltigkeit (Energieverbrauch, Flächenversiegelung, Wasserverbrauch)

  Mindestpreis von 280,00 €/m²

 

Zu den Kaufpreisen kommt eine zusätzliche Umlage als Abgeltung für die Option zum Bezug von

Nahwärme der Stadtwerke hinzu. Nach derzeitigem Kalkulationsstand der Stadtwerke beläuft sich der

Betrag auf 35,37 €/m².

 

Die konkrete Beschreibung der Konzeptvergabe wird der Stadtverordnetenversammlung zur

Beschlussfassung vorgelegt.

 

Fraktionsvorsitzender Weiberg zieht nach längerer Diskussion die Punkte zum WA 4 und WA 5 aus seinem Änderungsantrag wieder zurück.

 

Sodann lässt Stadtverordnetenvorsteher Hollender über den noch bestehenden Änderungsantrag von Fraktionsvorsitzenden Weiberg 16-21/1094-1 abstimmen:

1.   Die städtischen Vergaberichtlinien werden entsprechend der neuen rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst und der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorgelegt. Dabei sollen folgende Grundsätze weiter gelten:
-   Bevorzuge Vergabe an BewohnerInnen bzw. ArbeitnehmerInnen in Friedberg

-    Einkommensabhängige Reduzierung des Kaufpreises für geeignete BewerberInnen.

2.    Im Baugebiet „Steinernen Kreuz“ wird bezüglich der Vermarktung Folgendes beschlossen:

-    Verkauf der im Gebiet WA 1 bis WA 3 liegenden und für die Bebauung mit einem Einfamilienhaus               festgesetzten Grundstücke nach den neugefassten städtischen Vergaberichtlinien (nach deren                        Beschluss) und an Alteigentümer zu einem Kaufpreis von 400,00 €/m² oder einem entsprechend                                  der Einkommensgrenzen reduzierten Verkaufspreis;

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich abgelehnt

Ja  10  Nein  32  Enthaltung  0

 

 

Beschluss:

 

1.   Die Neufassung der Vergaberichtlinien (Anlage 2 der Vorlage) wird mit der Änderung des Haupt- und Finanzausschusses (§ 2 Auswahlverfahren Nr. 1 – Zuordnung der alleinerziehenden Personen zu 1.1) beschlossen.

 

2.   Im Baugebiet „Steinern Kreuzweg“ wird bezüglich der Vermarktung folgendes beschlossen:

 

·    Verkauf der im Gebiet WA 1 bis WA 3 liegenden und für die Bebauung mit einem Einfamilienhaus festgesetzten Grundstücke nach den neugefassten städtischen Vergaberichtlinien und an Alteigentümer zu einem Kaufpreis von 400,00 €/m²;

 

Zu den Kaufpreisen kommt eine zusätzliche Umlage als Abgeltung für die Option zum Bezug von Nahwärme der Stadtwerke hinzu. Nach derzeitigem Kalkulationsstand der Stadtwerke beläuft sich der Betrag auf 35,37 €/m².

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich in Abänderung beschlossen

Ja  31  Nein  10  Enthaltung  1