Sitzung: 27.06.2019 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Mehrheitlich in Abänderung beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 31, Enthaltungen: 1
Beschlussentwurf:
1. Die Neufassung der Vergaberichtlinien (Anlage 2 der Vorlage) wird mit der Änderung des Haupt- und Finanzausschusses (§ 2 Auswahlverfahren Nr. 1 – Zuordnung der alleinerziehenden Personen zu 1.1) beschlossen.
2. Im Baugebiet „Steinern Kreuzweg“ wird bezüglich der Vermarktung folgendes beschlossen:
·
Verkauf der im Gebiet WA 1 bis WA 3 liegenden und für die Bebauung mit einem
Einfamilienhaus festgesetzten Grundstücke nach den neugefassten städtischen
Vergaberichtlinien und an Alteigentümer zu einem Kaufpreis von 400,00 €/m²;
·
Verkauf der im Gebiet WA 4 liegenden und für die Bebauung mit
Hausgruppen oder Doppelhäusern vorgesehenen Grundstücke gegen Höchstgebot an
einen Bauträger bei einem Mindestverkaufspreis von 400,00 €/m²;
·
Verkauf der im Gebiet WA 5 liegenden und für die Bebauung mit
Mehrfamilienhäusern vorgesehenen
a)
Bauflächen für den Bau von öffentlich
geförderten Wohnungen an die Friedberger Wohnungsbaugesellschaft zu einem
Kaufpreis von 280,00 €/m²,
b)
Bauflächen
an Alteigentümer zu einem Kaufpreis von 400,00 €/m²,
c)
Restliche
Bauflächen gegen Höchstgebot bei einem Mindestverkaufspreis von 400,00 €/m² mit
der Maßgabe, dass jeder Interessent nur ein Grundstück erwerben kann.
Zu den Kaufpreisen kommt eine zusätzliche Umlage als Abgeltung für die Option zum Bezug von Nahwärme der Stadtwerke hinzu. Nach derzeitigem Kalkulationsstand der Stadtwerke beläuft sich der Betrag auf 35,37 €/m².
Bürgermeister Antkowiak stellt folgenden Änderungsantrag zum bisherigen Beschlussvorschlag, den
·
Verkauf der im Gebiet WA 4 liegenden und für die Bebauung mit
Hausgruppen oder Doppelhäusern vorgesehenen Grundstücke gegen Höchstgebot an
einen Bauträger bei einem Mindestverkaufspreis von 400,00 €/m²;
und
·
Verkauf der im Gebiet WA 5 liegenden und für die Bebauung mit
Mehrfamilienhäusern vorgesehenen
a)
Bauflächen für den Bau von öffentlich
geförderten Wohnungen an die Friedberger Wohnungsbaugesellschaft zu einem
Kaufpreis von 280,00 €/m²,
c)
Restliche
Bauflächen gegen Höchstgebot bei einem Mindestverkaufspreis von 400,00 €/m² mit
der Maßgabe, dass jeder Interessent nur ein Grundstück erwerben kann.
zurückstellen, da hierzu eine neue Vorlage
erstellt werden soll.
Es entsteht
eine heftige Diskussion, indem die Gebiete WA 1 bis WA 3 großen Zuspruch
erhalten, allerdings sollen die Vergaberichtlinien noch einmal von der
Verwaltung überprüft werden.
Fraktionsvorsitzender
Dr. Rack stellt den Antrag, auch den zum Gebiet WA 5 aufgeführten Punkt
b) zurückzustellen.
Weiterhin stellt
Fraktionsvorsitzender Weiberg folgenden Änderungsantrag
16-21/1094-1:
1.
Die
städtischen Vergaberichtlinien werden entsprechend der neuen rechtlichen
Rahmenbedingungen angepasst und der Stadtverordnetenversammlung zur
Entscheidung vorgelegt. Dabei sollen folgende Grundsätze weiter gelten:
- Bevorzuge Vergabe an BewohnerInnen
bzw. ArbeitnehmerInnen in Friedberg
-
Einkommensabhängige
Reduzierung des Kaufpreises für geeignete BewerberInnen.
2.
Im
Baugebiet „Steinernen Kreuz“ wird bezüglich der Vermarktung Folgendes
beschlossen:
- Verkauf der im Gebiet WA 1 bis WA 3
liegenden und für die Bebauung mit einem Einfamilienhaus festgesetzten
Grundstücke nach den neugefassten städtischen Vergaberichtlinien (nach deren Beschluss) und an Alteigentümer zu einem Kaufpreis von 400,00 €/m²
oder einem entsprechend der
Einkommensgrenzen reduzierten Verkaufspreis;
· Für den Verkauf
der im Gebiet WA 4 liegenden Grundstücke wird eine Konzeptvergabe zur
Errichtung von Hausgruppen
entwickelt. Dabei sollen Folgende Kriterien vergaberelvant sein:
• Ausstattungsbereinigter
Verkaufspreis des fertigen Objekts. (€ pro qm Wohnfläche)
• Eignung für
Familien (Raumaufteilung, Gartennutzung, etc)
• Ökologische Nachhaltigkeit
(Energieverbrauch, Flächenversiegelung, Wasserverbrauch)
•
Kaufpreis (Gewichtung max. 30 %)
· Verkauf der im
Gebiet WA 5 liegenden und für die Bebauung mit Mehrfamilienhäusern
Vorgesehenen
a)
Bauflächen für den Bau von öffentlich geförderten
Wohnungen an die Friedberger
Wohnungsbaugesellschaft
zu einem Kaufpreis von 280,00 €/m²,
b)
Bauflächen an Alteigentümer zu einem Kaufpreis von
400,00 €/m²,
c)
Für die Restflächen wird eine Konzeptvergabe zur
Errichtung von Mehrfamilienhäusern entwickelt.
Dabei sollen folgende Kriterien
vergaberelevant sein:
• Bevorzugung von Mietwohnungen
• Ausstattungsbereinigter
Mietzins
• Bevorzugung
öffentlich geförderter Wohnungen
• Bevorzugung
gemeinschaftlicher Eigentumsformen (vorbehaltlich verlässlicher(!) rechtlicher
Prüfung)
• Bevorzugung
gemeinschaftlicher Wohnformen (z.B. Mehrgenerationenhaus)
• Eignung für
Familien (Raumaufteilung, Garten(mit)nutzung, etc)
• Ökologische
Nachhaltigkeit (Energieverbrauch, Flächenversiegelung, Wasserverbrauch)
• Mindestpreis von
280,00 €/m²
Zu den Kaufpreisen kommt eine zusätzliche Umlage als Abgeltung für die
Option zum Bezug von
Nahwärme der Stadtwerke hinzu. Nach derzeitigem Kalkulationsstand der
Stadtwerke beläuft sich der
Betrag auf 35,37 €/m².
Die konkrete Beschreibung der Konzeptvergabe wird der
Stadtverordnetenversammlung zur
Beschlussfassung vorgelegt.
Fraktionsvorsitzender Weiberg zieht nach längerer Diskussion
die Punkte zum WA 4 und WA 5 aus seinem
Änderungsantrag wieder zurück.
Sodann lässt Stadtverordnetenvorsteher Hollender über den noch bestehenden Änderungsantrag von
Fraktionsvorsitzenden Weiberg 16-21/1094-1
abstimmen:
1.
Die
städtischen Vergaberichtlinien werden entsprechend der neuen rechtlichen
Rahmenbedingungen angepasst und der Stadtverordnetenversammlung zur
Entscheidung vorgelegt. Dabei sollen folgende Grundsätze weiter gelten:
- Bevorzuge Vergabe an BewohnerInnen
bzw. ArbeitnehmerInnen in Friedberg
-
Einkommensabhängige
Reduzierung des Kaufpreises für geeignete BewerberInnen.
2.
Im
Baugebiet „Steinernen Kreuz“ wird bezüglich der Vermarktung Folgendes
beschlossen:
- Verkauf der im Gebiet WA 1 bis WA 3
liegenden und für die Bebauung mit einem Einfamilienhaus festgesetzten
Grundstücke nach den neugefassten städtischen Vergaberichtlinien (nach deren Beschluss) und an Alteigentümer zu einem Kaufpreis von 400,00 €/m²
oder einem entsprechend der
Einkommensgrenzen reduzierten Verkaufspreis;
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
abgelehnt
Ja 10 Nein 32 Enthaltung 0
Beschluss:
1. Die Neufassung der Vergaberichtlinien (Anlage 2 der Vorlage) wird mit der Änderung des Haupt- und Finanzausschusses (§ 2 Auswahlverfahren Nr. 1 – Zuordnung der alleinerziehenden Personen zu 1.1) beschlossen.
2. Im Baugebiet „Steinern Kreuzweg“ wird bezüglich der Vermarktung folgendes beschlossen:
·
Verkauf der im Gebiet WA 1 bis WA 3 liegenden und für die Bebauung mit einem
Einfamilienhaus festgesetzten Grundstücke nach den neugefassten städtischen
Vergaberichtlinien und an Alteigentümer zu einem Kaufpreis von 400,00 €/m²;
Zu den Kaufpreisen kommt eine zusätzliche Umlage als Abgeltung für die Option zum Bezug von Nahwärme der
Stadtwerke hinzu. Nach derzeitigem
Kalkulationsstand der Stadtwerke beläuft sich der Betrag auf 35,37 €/m².
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich in
Abänderung beschlossen
Ja 31 Nein 10 Enthaltung 1