Beschluss: Mehrheitlich in Abänderung beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Enthaltungen: 0

Bürgermeister Antkowiak erläutert kurz die Vorlage. Es ergeht eine ausführliche Diskussion aller Mitglieder, in der Ausschussmitglied Weiberg folgenden Änderungsantrag stellt:

 

Anlage 2 der Vorlage „Richtlinien für die Vergabe städtischer Baugrundstücke für Einfamilienhäuser“

 

§2 Auswahlverfahren

  1. Die Zuteilung der Bauplätze erfolgt nach folgender Rangfolge:

1.1. Paare oder alleinerziehende Personen mit mindestens einem Kind;

1.2. Paare ohne Kinder, alleinerziehende Person

1.3. Einzelperson.

 

Ausschussvorsitzender Hausner lässt wie folgt über den oben geänderten Änderungsantrag wie folgt abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 8  Nein 0  Enthaltung 1 

 

Ausschussmitglied Uebelacker stellt im Anschluss einen weiteren Änderungsantrag, der wie folgt lautet:

 

Beschlussentwurf:

 

1. Die Neufassung der Vergaberichtlinien (Anlage 2 der Vorlage) wird beschlossen:

2. …...

 

Hierzu soll das Amt für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen ein genaues Modell der Möglichkeiten zu den Einkommensgrenzen und einer gleitenden Zumutbarkeitsklausel vorlegen. Er beantragt deshalb die Zurückverweisung in den Magistrat.

 

Ausschussvorsitzender Hausner lässt wie folgt über den obengenannten Änderungsantrag wie folgt abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich abgelehnt

Ja 2  Nein 7  Enthaltung 0 

 

 

Beschluss:

1.     Die Neufassung der Vergaberichtlinien (Anlage 2 der Vorlage) wird mit der obengenannten Änderung beschlossen.

 

2.     Im Baugebiet „Steinern Kreuzweg“ wird bezüglich der Vermarktung folgendes beschlossen:

 

·       Verkauf der im Gebiet WA 1 bis WA 3 liegenden und für die Bebauung mit einem Einfamilienhaus festgesetzten Grundstücke nach den neugefassten städtischen Vergaberichtlinien und an Alteigentümer zu einem Kaufpreis von 400,00 €/m²;

 

·       Verkauf der im Gebiet WA 4 liegenden und für die Bebauung mit Hausgruppen oder Doppelhäusern vorgesehenen Grundstücke gegen Höchstgebot an einen Bauträger bei einem Mindestverkaufspreis von 400,00 €/m²;

 

·       Verkauf der im Gebiet WA 5 liegenden und für die Bebauung mit Mehrfamilienhäusern vorgesehenen

 

a)      Bauflächen für den Bau von öffentlich geförderten Wohnungen an die Friedberger Wohnungsbaugesellschaft zu einem Kaufpreis von 280,00 €/m²,

b)      Bauflächen an Alteigentümer zu einem Kaufpreis von 400,00 €/m²,

c)      Restliche Bauflächen gegen Höchstgebot bei einem Mindestverkaufspreis von 400,00 €/m² mit der Maßgabe, dass jeder Interessent nur ein Grundstück erwerben kann.

 

Zu den Kaufpreisen kommt eine zusätzliche Umlage als Abgeltung für die Option zum Bezug von Nahwärme der Stadtwerke hinzu. Nach derzeitigem Kalkulationsstand der Stadtwerke beläuft sich der Betrag auf 35,37 €/m².

 

Bis zur Stadtverordnetenversammlung werden der Vorlage noch Informationen über Einkommensgrenzen und Bebauung Wohnungsbaugesellschaft / Baugenossenschaft beigelegt.


Abstimmungsergebnis: