Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

A)    Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung

 

(Anmerkung: In der Anlage 1 der Vorlage sind die aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 BauGB eingegangenen Stellungnahmen jeweils dem Beschlussvorschlag mit Begründung sowie allgemeinen Anmerkungen zu vorgebrachten Hinweisen gegenübergestellt.

Die im Zuge der vorliegenden Planung berührten Belange werden in die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander nach § 1 Abs. 7 BauGB eingestellt.)

 

1.   Stellungnahme des Wetteraukreises (29.01.2019)

 

Beschluss zu 1

Die vorgetragenen Bedenken werden zur Kenntnis genommen.

Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung besteht kein weiterer Handlungsbedarf.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja  9  Nein  0  Enthaltung  0

 

Beschluss zu 2:

Der Forderung wird Rechnung getragen indem ein entsprechender textlicher Hinweis als Nachrichtliche Übernahme und die zeichnerische Darstellung in die Planunterlagen aufgenommen werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja  9  Nein  0  Enthaltung  0

B)    Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB

 

1.     Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 68 "Westlich der 24 Hallen" in Friedberg – Kernstadt, 1. Änderung, wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

2.     Die gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 91 (3) Satz 1 HBO als Festsetzung in den Bebauungsplanentwurf aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 91 (1) HBO werden ebenfalls beschlossen.

3.     Der vorliegende Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 68 "Westlich der 24 Hallen" in Friedberg – Kernstadt, 1. Änderung, wird beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja  9  Nein  0  Enthaltung  0

 

 


Abstimmungsergebnis: