Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Vorsitzender Stoll bittet den ausführenden Architekten Matthias Kölsch um Vorstellung der aktuellen Planungen. Im daraufhin von Architekt Kölsch präsentierten dreidimensionalen Modell sind die beiden Lichthöfe, die etwas niedrigere Fassadenhöhe und die helle, sich der aus architektonischer Sicht kleinteiligen Umgebung anpassende Fassade zum Elvis-Presley-Platz hin, deutlich zu erkennen.

 

Mitglied Weiß erkundigt sich nach der Möglichkeit einer Mitpreisbindung. Architekt Kölsch erklärt, dass günstig immer auch weniger schön bedeutet und es der Investor schön haben wolle, denn das verkaufe sich besser. Er erläutert, dass in dem neuen Gebäude 45 bis 60 Wohnungen entstehen können. Es folgen Fragen nach weiteren Nutzungsmöglichkeiten. Bürgermeister Antkowiak erklärt, dass die zur Abstimmung stehende Beschlussvorlage dazu dient, dem Investor möglichst viele Möglichkeiten zu eröffnen, damit dieser zeitnah handeln kann. Die bereits bestehende Gestaltungssatzung sowie der BP Nr. 88 schränkten ausreichend ein.

 

Mitglied Olthoff stellt den Antrag, dass die vom Magistrat am 20. Mai 2019 beschlossene Änderung bezüglich der Zulassung von Wohnräumen zum Elvis-Presley-Platz hin, rückgängig gemacht wird.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja  9  Nein  0  Enthaltung  0

 

Somit stellt Vorsitzender Stoll die Beschlussvorlage unter Wiederherstellung der Amtsvorlage zur Abstimmung:

 

Beschluss:

 

Mit dem vorliegenden geänderten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 12, Teil I "Kaiserstraße/ Färbergasse" – Teil A einschließlich geänderter Begründung wird die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB werden gem. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Auslegung eingeholt.

 


Abstimmungsergebnis: