Beschluss: Einstimmig in Abänderung beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Mitglied Uebelacker weist darauf hin, dass Klärungsbedarf bezüglich des vorletzten Satzes ganz unten auf Blatt 5 von 9 des Bebauungsplanes besteht.

 

Vorsitzender Stoll schlägt vor, dass der Text hinter dem „ * “ anstelle „sofern“, besser „wenn und soweit“ lauten müsste.

 

Vorsitzender Stoll stellt den Beschlussvorschlag einschließlich der vorgenannten Änderung im Text des Bebauungsplans zur Abstimmung:

 

Beschluss:

 

1.     Der Bebauungsplan Nr. 89 „Steinern Kreuzweg“ in Friedberg – Kernstadt wird gem. § 1 (8) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren geändert. Das Planverfahren erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 89 „Steinern Kreuzweg“ in Friedberg – Kernstadt, 1. Änderung. Der Geltungsbereich der Änderung ist im anliegenden Lageplan dargestellt (Anlage 1 der Vorlage).

 

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2.     Mit dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 89 „Steinern Kreuzweg“, 1. Änderung einschließlich der Begründung (Anlage 2 und 3 der Vorlage) wird die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB werden gem. § 4a (2) BauGB gleichzeitig mit der Auslegung eingeholt.

 


Abstimmungsergebnis: