Sitzung: 06.06.2019 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: Einstimmig in Abänderung beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 16-21/1100
Mitglied
Uebelacker weist darauf hin, dass Klärungsbedarf bezüglich des vorletzten
Satzes ganz unten auf Blatt 5 von 9 des Bebauungsplanes besteht.
Vorsitzender Stoll schlägt vor, dass der Text hinter dem „ * “ anstelle „sofern“, besser „wenn und soweit“ lauten müsste.
Vorsitzender Stoll stellt den Beschlussvorschlag einschließlich der vorgenannten Änderung im Text des Bebauungsplans zur Abstimmung:
Beschluss:
1. Der Bebauungsplan Nr. 89 „Steinern Kreuzweg“ in Friedberg – Kernstadt wird gem. § 1 (8) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren geändert. Das Planverfahren erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 89 „Steinern Kreuzweg“ in Friedberg – Kernstadt, 1. Änderung. Der Geltungsbereich der Änderung ist im anliegenden Lageplan dargestellt (Anlage 1 der Vorlage).
2. Mit dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 89 „Steinern Kreuzweg“, 1. Änderung einschließlich der Begründung (Anlage 2 und 3 der Vorlage) wird die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB werden gem. § 4a (2) BauGB gleichzeitig mit der Auslegung eingeholt.
Abstimmungsergebnis: