Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Mit dem vorliegenden geänderten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 12, Teil I "Kaiserstraße/ Färbergasse" – Teil A einschließlich geänderter Begründung wird die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB werden gem. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Auslegung eingeholt.

 

Anmerkung:

 

Auch zu diesen Punkt hat Frau Weiß folgende Fragen an Frau Dr. Pfeffer:

 

1)      Miet- oder Eigentumswohnungen? – und in beiden Fällen in welchen Preisklassen pro qm² und welchen Raumgrößen? (hier in FB sind gerade 4-5 Zimmerwohnungen besonders rar).

 

2)      Kann/Können mit dem Investor/Investoren Abrede getroffen werden, zumindest bei einigen Wohnungen mit einem städtischen Zuschuss (10.000-15.000 €) den qm²-Preis auf max. 7,50 € deckeln wie mit der WoBau in der Templer Straße?

Es liegen 250.000 € (von mir bei Etatberatungen 2019 beantragt für geforderten Wohnraum im Haushalt dieses Jahres) und wurden bisher nicht beansprucht!

 

3)      Auf klare Abrede mit Privat – Investor über Mietpreisbindung über 10-15 Jahre wären notwendig.

 

Frau Dr. Pfeffer beantwortet folgende Fragen wie folgt:

1)      Das 4-5 Zimmerwohnungen nicht geplant sind.

2)      Man kann zu diesen Punkt leider noch nichts dazu sagen.

3)      Auch hier kann Frau Dr. Pfeffer dazu noch nichts sagen, auch bemerkt sie das die Projekte, in der Frühphase sind und dass man da noch nicht ins Detail gegangen ist.

 

Herr Mewes kritisiert stark den Zick-Zack Kurs des Investors was dazu führte das man wieder über einen neuen Bebauungsplan abstimmen muss. Deswegen wünscht er sich eine mehr kritische Auseinandersetzung bei diesem Thema.


Abstimmungsergebnis: