Antragstext:
1.
Der Magistrat wird beauftragt, die Ersatzmaßnahmen im sogenannten
Burgfeld, näher beschrieben im Bebauungsplan Nr. 54 (2006) und im Bebauungsplan
Nr. 71 (2007), die u.a. auch B3a – Kompensation betrifft, einer fachkundlichen
Prüfung zur Erreichung des Kompensationszieles zuzuführen. Dies umfasst eine
Bewertung der ökologischen Wertigkeit der Arten- und Biotopausstattung, der
derzeitigen Pflege wie auch gegebenenfalls die Formulierung von Maßnahmen, wie
das Kompensationsziel erreicht werden kann. Hiermit sollen die ursprünglich
gesetzten Ziele (Biotopwerterhöhung, Artenvielfalt) erreicht und langfristig
abgesichert werden.
2.
Der Magistrat wird beauftragt, aus der fachkundlichen Bewertung
resultierende Maßnahmen zu beschreiben, der Stadtverordnetenversammlung eine
Umsetzungsplanung (Maßnahmen zur Herstellung der Kompensationsziele wie
Extensivwiese und andere) vorzulegen, und mindestens in drei Folgejahren einen
Monitorbericht dem Ausschuss für Stadtentwicklung vorzulegen.
3.
Der Magistrat wird gebeten, im Zusammenhang mit Abs. 2 ab 2017 eine
jährliche öffentliche Beschau der Kompensationsfläche(n) durchzuführen, analog
der von der unteren Wasserbehörde organisierten Gewässerschau. Dies kann
weitere Kompensationsflächen einbeziehen.
Stadtverordneter Uebelacker begründet den Antrag.
Fraktionsvorsitzender Güssgen-Ackva stellt den Antrag auf Verweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung. Da keine Gegenrede erfolgt, ist der Antrag in den Ausschuss für Stadtentwicklung verwiesen.