Sitzung: 13.10.2016 Stadtverordnetenversammlung
Stadtverordnetenvorsteher Hollender verweist auf § 25 HGO -Widerstreit der Interessen-. Es nehmen alle Mitglieder des Magistrates und der Stadtverordnetenversammlung an der Beratung und Beschlussfassung zu den Tagesordnungspunkten 23 bis 33 teil.