Sitzung: 13.10.2016 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Beschluss:
1.: Der Bereitstellung außerplanmäßiger
Mittel gemäß § 100 (1) HGO in Höhe von 43.000 € im Finanzhaushalt des
Haushaltes 2016 unter der Kostenstelle 4.561001 und Investitionsnummer
4.0810.01 zur Beschaffung eines Kompaktschleppers für die Sportanlage Burgfeld
wird zugestimmt. Die Deckung ist im Rahmen des Gesamthaushaltes gewährleistet.
2.: Die seitens der Sportabteilung
ursprünglich für das Haushaltsjahr 2017 geplante Ersatzbeschaffung des
Kompaktschleppers in Höhe von 43.000 € wird im Haushaltsplanentwurf 2017 bei
Kostenstelle 4.561001 ersatzlos gestrichen.
Abstimmungsergebnis: