Den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung ist die Stellungnahme des Standesamtes vom 05. Juli 2016 betreffend die DS-Nr. 16-21/0064 am 10. August 2016 per eMail zugegangen.
Anfrage: (DS-Nr. 16-21/0064-1)
Die Nachfrage der CDU-Fraktion (DS-Nr. 16-21/0064-1) vom 27.09.2016 wird wie folgt beantwortet:
Antwort
zu Frage 1:
2010 = 67
2011 = 57
2012 = 58
2013 = 53
2014 = 58
2015 = 63
2016 bis
einschließlich 30.09.2016 = 34.
Antwort
zu Frage 2:
Melderechtlich
werden im Einwohnermeldeamt nicht Paare erfasst, sondern Einzelpersonen. Für
die
Eheschließung
ist es nicht maßgeblich, ob jemand seine Hauptwohnung oder seine Nebenwohnung
in Friedberg
hat oder gar nicht in Friedberg gemeldet ist. Zwischen der Anmeldung zur
Eheschließung,
der Eheschließung und dem Zeitpunkt nach der Eheschließung ändert sich dieser
Status sehr
häufig.
Die Anzahl der
eheschließenden Einzelpersonen mit Hauptwohnsitz in Friedberg (Hessen) waren:
2010 = 79
2011 = 59
2012 = 39
2013 = 53
2014 = 69
2015 = 21
Nach wie vor
gibt es in Friedberg (Hessen) nur ein Basisangebot (Standardtrauzimmer). Alle von der
Verwaltung
ausgearbeiteten Vorschläge wurden in den letzten Jahren aus
haushaltsrechtlichen
Gründen
abgelehnt. Um am Markt der Event-Eheschließungen aber mithalten zu können, muss
künftig investiert werden.