Beschluss: beantwortet

Den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung ist die Stellungnahme des Standesamtes vom 05. Juli 2016 betreffend die DS-Nr. 16-21/0064 am 10. August 2016 per eMail zugegangen.

 

Anfrage: (DS-Nr. 16-21/0064-1)

 

Die Nachfrage der CDU-Fraktion (DS-Nr. 16-21/0064-1) vom 27.09.2016 wird wie folgt beantwortet:

 

Antwort zu Frage 1:

 

2010  = 67

2011  = 57

2012  = 58

2013  = 53

2014  = 58

2015  = 63

2016 bis einschließlich 30.09.2016 = 34.

 

Antwort zu Frage 2:

 

Melderechtlich werden im Einwohnermeldeamt nicht Paare erfasst, sondern Einzelpersonen. Für die

Eheschließung ist es nicht maßgeblich, ob jemand seine Hauptwohnung oder seine Nebenwohnung

in Friedberg hat oder gar nicht in Friedberg gemeldet ist. Zwischen der Anmeldung zur

Eheschließung, der Eheschließung und dem Zeitpunkt nach der Eheschließung ändert sich dieser

Status sehr häufig.

 

Die Anzahl der eheschließenden Einzelpersonen mit Hauptwohnsitz in Friedberg (Hessen) waren:

 

2010  = 79

2011  = 59

2012  = 39

2013  = 53

2014  = 69

2015  = 21

 

Nach wie vor gibt es in Friedberg (Hessen) nur ein Basisangebot (Standardtrauzimmer). Alle von der

Verwaltung ausgearbeiteten Vorschläge wurden in den letzten Jahren aus haushaltsrechtlichen

Gründen abgelehnt. Um am Markt der Event-Eheschließungen aber mithalten zu können, muss

künftig investiert werden.