Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

1.: Der Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel gemäß § 100 (1) HGO in Höhe von 43.000 € im Finanzhaushalt des Haushaltes 2016 unter der Kostenstelle 4.561001 und Investitionsnummer 4.0810.01 zur Beschaffung eines Kompaktschleppers für die Sportanlage Burgfeld wird zugestimmt. Die Deckung ist im Rahmen des Gesamthaushaltes gewährleistet.

 

2.: Die seitens der Sportabteilung ursprünglich für das Haushaltsjahr 2017 geplante Ersatzbeschaffung des Kompaktschleppers in Höhe von 43.000 € wird im Haushaltsplanentwurf 2017 bei Kostenstelle 4.561001 ersatzlos gestrichen.


Abstimmungsergebnis: