Beschluss: Mehrheitlich mit Ergänzung beschlossen

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 6, Enthaltungen: 0

Stadtverordnetenvorsteher Hollender verweist auf § 25 HGO -Widerstreit der Interessen-.

 

Stadtverordnete Bey und Stadtverordneter Janke nehmen an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Seitens der CDU-Fraktion ergeht folgender

 

Ergänzungsantrag:

 

Der Wetteraukreis verpflichtet sich, gemäß der Stellplatzsatzung der Stadt Friedberg, Stellplätze zu errichten (keine Ablöse).

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich beschlossen

Ja 35  Nein 6  Enthaltung 0

 

Beschluss:

 

Dem Verkauf einer Teilfläche von ca. 270 m² aus dem Grundstück Gemarkung Friedberg Flur 1 Nr. 78/3, Goetheplatz, an den Wetteraukreis zum Zweck der Errichtung eines Verbindungsbaus der Kreisverwaltung wird grundsätzlich zugestimmt. Der Kaufpreis beträgt 320,-- EUR/m². Der Wetteraukreis verpflichtet sich, gemäß der Stellplatzsatzung der Stadt Friedberg, Stellplätze zu errichten (keine Ablöse).

Die Kosten der Teilungsvermessung und der Abwicklung des Kaufvertrages hat der Wetteraukreis zu tragen. Die Freiräumung der für den Bau benötigten Fläche sowie die Wiederherrichtung des Goetheplatzes nach Abschluss der Baumaßnahme haben durch den Wetteraukreis auf dessen Kosten zu erfolgen.


Abstimmungsergebnis: