Beschluss: Mehrheitlich in Abänderung beschlossen

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 2, Enthaltungen: 0

Antragstext:

 

1. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob bei der weiteren Umgestaltung der Kaiserstraße die Reihenfolge der Umgestaltung geändert werden kann. Zu prüfen ist, den zweiten Bauabschnitt "Elvis Presley Platz (EPP) bis Schirngasse (Ostseite)" dem dann dritten Bauabschnitt "Elvis Presley Platz bis Goetheplatz (Ostseite)" vorzuziehen.

 

2. Der Magistrat wird gebeten, der Stadtverordnetenversammlung zu erläutern, ob hierfür Bauhindernisse bestehen oder Kostenerhöhungen resultieren.

 

3. Der Magistrat wird gebeten, überschlägig die zu erwartenden Baukosten der oben bezeichneten Bauabschnitte auszuweisen.

 

Es ist ausreichend, wenn die Antwort im Juni 2016 vorliegt.

 

Stadtverordnete Götz stellt den Antrag auf Verweisung in den Rechtsnachfolger des Ausschusses für Energie, Wirtschaft und Verkehr.

 

Nach erfolgter Gegenrede des Stadtverordneten Uebelacker zieht Stadtverordnete Götz den Antrag auf Ausschussverweisung zurück.

 

Seitens der SPD-Fraktion ergeht folgender

 

Änderungsantrag:

 

1. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob bei der weiteren Umgestaltung der Kaiserstraße die Reihenfolge der Umgestaltung geändert werden kann. Zu prüfen ist, den zweiten Bauabschnitt "Elvis Presley Platz (EPP) bis Schirngasse Burg (Ostseite)" dem dann dritten Bauabschnitt "Elvis Presley Platz bis Goetheplatz (Ostseite)" vorzuziehen.

 

Sodann lässt Stadtverordnetenvorsteher Hollender über den Antrag zusammen mit dem Änderungsantrag abstimmen.

 

Beschluss:

 

1. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob bei der weiteren Umgestaltung der Kaiserstraße die Reihenfolge der Umgestaltung geändert werden kann. Zu prüfen ist, den zweiten Bauabschnitt "Elvis Presley Platz (EPP) bis Schirngasse Burg (Ostseite)" dem dann dritten Bauabschnitt "Elvis Presley Platz bis Goetheplatz (Ostseite)" vorzuziehen.

 

2. Der Magistrat wird gebeten, der Stadtverordnetenversammlung zu erläutern, ob hierfür Bauhindernisse bestehen oder Kostenerhöhungen resultieren.

 

3. Der Magistrat wird gebeten, überschlägig die zu erwartenden Baukosten der oben bezeichneten Bauabschnitte auszuweisen.

 

Es ist ausreichend, wenn die Antwort im Juni 2016 vorliegt.


Abstimmungsergebnis: