Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Der der Stadt Friedberg bei der Errichtung der Kindertagesstätte Ossenheim entstandene Schaden in Höhe von vorläufig rd. 136.000,-- EUR auf Grund mangelhafter und z.T. unvollständiger Planungsleistungen des Architekturbüros Müller & Kölsch wird gerichtlich geltend gemacht.

Die Anwaltskanzlei Falk, Berghäuser, Albach, Landzettel, Wieland, Berg PartnerschaftsG mbB, Darmstadt, wird mit der gerichtlichen Vertretung der Stadt Friedberg beauftragt.


Abstimmungsergebnis: