Herr Demirok gibt eine PowerPoint Präsentation zum Thema: „Handhabung von Verpflichtungserklärungen durch die Ausländerbehörde des Wetteraukreises für den touristischen Aufenthalt“, wobei es sich meist um die Einladung von Verwandten und Freunden durch hier ansässige ausländische Bewohner handelt.

Zunächst stellt er fest, dass die rechtlichen Grundlagen für die Berechnung des nötigen Einkommens für die Akzeptanz einer Verpflichtungserklärung im Aufenthaltsgesetz zu finden sind:

„Die genannten Paragraphen enthalten alle näheren Informationen, wobei insbesondere die § 66 Absatz 2, § 67 zum Umfang der Kosten und § 68 Aufenthaltsgesetz zur Haftung für den Lebensunterhalt maßgebend sind. Zum Lebensunterhalt gehören neben Ernährung, Wohnung, Bekleidung und anderen Grundbedürfnissen auch die Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit. Daneben haften Sie im Fall einer notwendigen Rückführung des Ausländers auch für die damit verbundenen Kosten.“

Es gebe keine einheitlichen Regeln im Bundesgebiet, denn das „Bundeseinheitliche Merkblatt“ sei sehr schwammig formuliert. Aber auch innerhalb Hessens gebe es sehr große Unterschiede. Der Einkommensnachweis werde sehr individuell gehandhabt. Während beispielsweise bei dem einen der Nachweis von Mieteinnahmen akzeptiert werde, würde dies bei anderen abgelehnt. Alternativen wie die Zahlung einer Kaution seien den Ausländerbehörden zum Teil nicht bekannt oder würden nicht angewendet. Auch würden in Friedberg inzwischen Steuerbescheide zur Überprüfung der Anträge gefordert. Als Grundlage für die Berechnungen der Höhe des geforderten Einkommens diene eine Tabelle über die Pfändungsgrenzen. Dies daher, weil der Staat sicher sein wolle, dass bei Nichtzahlung notfalls gepfändet werden könne, damit er nicht doch noch auf den Kosten sitzen bleibe. Die Pfändungsgrenzen wiederrum orientierten sich grob an den Hartz IV Sätzen, die in jedem Fall überschritten werden müssten. Die Frage sei, wie weit sie überschritten werden müssten und da gebe es große Unterschiede.

Er habe verschiedene Ausländerbehörden in Hessen angeschrieben und nach dem für einen positiven Bescheid eines Antrages erforderliche Höhe des Einkommens gefragt. Die Unterschiede bei den 7 Kommunen, die geantwortet hätten, seien sehr hoch. So läge das notwendige Einkommen einer Familie mit 2 Kindern für die Einladung einer Besuchsperson in Fulda bei etwa 1.800,00 Euro, im Wetteraukreis aber bei 3.300,00 Euro. Der Durchschnitt der beantworteten Anfragen liege bei ca. 2.700 Euro für diese Konstellation.

Auch gebe es in der Wetterauer Ausländerbehörde keine Beratung. Man habe jedenfalls schon am Empfang versucht, ihn abzuwimmeln.

 

Die Zahlen und Statistiken werden von den Teilnehmer*innen der Sitzung als sehr informativ empfunden, stoßen aber gleichzeitig auf großes Unverständnis und Empörung. Das gesamte Verfahren wird als sehr willkürlich und ungerecht angesehen. Man sieht Handlungsbedarf. Zunächst wird vorgeschlagen, Herr Demirok solle seine Präsentation dem Landesausländerbeirat Hessen zur Verfügung stellen und darum bitten, dass sich dieser mit der Angelegenheit beschäftigt. Herr Nasisi als Friedberger Vertreter in den AGAH will sich darum kümmern.

 

Herr Demirok hatte am Schluss seiner Präsentation mehrere Fragen aufgeschrieben, darunter:

 

-     Wie oft musste bisher im Wetteraukreis wegen Nichtzahlung gepfändet werden?

-     Wird das Kindergeld auf das Einkommen angerechnet?

-     Wird in der ABH über Alternativen für den Einkommensnachweis informiert?

-     Wie oft sind Anträge im letzten Jahr abgelehnt worden?

 

Beschluss:

 

Herr Demirok und Herr Nasisi nehmen Kontakt zur Ausländerbehörde auf, um sich über das Prozedere und Handhabung der Pfändungsgrenzen zu erkundigen. Sollten die Informationen unbefriedigend sein, soll zur Sitzung am 19.04. eine Vertretung der Ausländerbehörde eingeladen werden. Auch im Integrationsbeirat soll das Thema angesprochen werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 6  Nein 0  Enthaltung 0