Sitzung: 02.02.2016 Ausländerbeirat der Kreisstadt Friedberg (Hessen)
Herr Demirok
gibt eine PowerPoint Präsentation zum Thema: „Handhabung von
Verpflichtungserklärungen durch die Ausländerbehörde des Wetteraukreises für
den touristischen Aufenthalt“, wobei es sich meist um die Einladung von
Verwandten und Freunden durch hier ansässige ausländische Bewohner handelt.
Zunächst
stellt er fest, dass die rechtlichen Grundlagen für die Berechnung des nötigen
Einkommens für die Akzeptanz einer Verpflichtungserklärung im Aufenthaltsgesetz
zu finden sind:
„Die
genannten Paragraphen enthalten alle näheren Informationen, wobei insbesondere
die § 66 Absatz 2, § 67 zum Umfang der Kosten und § 68 Aufenthaltsgesetz zur
Haftung für den Lebensunterhalt maßgebend sind. Zum Lebensunterhalt gehören
neben Ernährung, Wohnung, Bekleidung und anderen Grundbedürfnissen auch die
Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit. Daneben haften Sie im
Fall einer notwendigen Rückführung des Ausländers auch für die damit
verbundenen Kosten.“
Es gebe keine
einheitlichen Regeln im Bundesgebiet, denn das „Bundeseinheitliche Merkblatt“
sei sehr schwammig formuliert. Aber auch innerhalb Hessens gebe es sehr große
Unterschiede. Der Einkommensnachweis werde sehr individuell gehandhabt. Während
beispielsweise bei dem einen der Nachweis von Mieteinnahmen akzeptiert werde,
würde dies bei anderen abgelehnt. Alternativen wie die Zahlung einer Kaution
seien den Ausländerbehörden zum Teil nicht bekannt oder würden nicht
angewendet. Auch würden in Friedberg inzwischen Steuerbescheide zur Überprüfung
der Anträge gefordert. Als Grundlage für die Berechnungen der Höhe des
geforderten Einkommens diene eine Tabelle über die Pfändungsgrenzen. Dies
daher, weil der Staat sicher sein wolle, dass bei Nichtzahlung notfalls
gepfändet werden könne, damit er nicht doch noch auf den Kosten sitzen bleibe.
Die Pfändungsgrenzen wiederrum orientierten sich grob an den Hartz IV Sätzen,
die in jedem Fall überschritten werden müssten. Die Frage sei, wie weit sie
überschritten werden müssten und da gebe es große Unterschiede.
Er habe
verschiedene Ausländerbehörden in Hessen angeschrieben und nach dem für einen
positiven Bescheid eines Antrages erforderliche Höhe des Einkommens gefragt.
Die Unterschiede bei den 7 Kommunen, die geantwortet hätten, seien sehr hoch.
So läge das notwendige Einkommen einer Familie mit 2 Kindern für die Einladung
einer Besuchsperson in Fulda bei etwa 1.800,00 Euro, im Wetteraukreis aber bei
3.300,00 Euro. Der Durchschnitt der beantworteten Anfragen liege bei ca. 2.700
Euro für diese Konstellation.
Auch gebe es
in der Wetterauer Ausländerbehörde keine Beratung. Man habe jedenfalls schon am
Empfang versucht, ihn abzuwimmeln.
Die Zahlen
und Statistiken werden von den Teilnehmer*innen der Sitzung als sehr informativ
empfunden, stoßen aber gleichzeitig auf großes Unverständnis und Empörung. Das
gesamte Verfahren wird als sehr willkürlich und ungerecht angesehen. Man sieht
Handlungsbedarf. Zunächst wird vorgeschlagen, Herr Demirok solle seine
Präsentation dem Landesausländerbeirat Hessen zur Verfügung stellen und darum
bitten, dass sich dieser mit der Angelegenheit beschäftigt. Herr Nasisi als
Friedberger Vertreter in den AGAH will sich darum kümmern.
Herr Demirok
hatte am Schluss seiner Präsentation mehrere Fragen aufgeschrieben, darunter:
-
Wie oft musste bisher im Wetteraukreis wegen Nichtzahlung gepfändet
werden?
-
Wird das Kindergeld auf das Einkommen angerechnet?
-
Wird in der ABH über Alternativen für den Einkommensnachweis informiert?
-
Wie oft sind Anträge im letzten Jahr abgelehnt worden?
Beschluss:
Herr Demirok
und Herr Nasisi nehmen Kontakt zur Ausländerbehörde auf, um sich über das
Prozedere und Handhabung der Pfändungsgrenzen zu erkundigen. Sollten die
Informationen unbefriedigend sein, soll zur Sitzung am 19.04. eine Vertretung
der Ausländerbehörde eingeladen werden. Auch im Integrationsbeirat soll das
Thema angesprochen werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
beschlossen
Ja 6 Nein 0
Enthaltung 0