Sitzung: 19.02.2015 Stadtverordnetenversammlung
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 14. Februar 2013 einen jährlichen Sachstandsbericht des Magistrats zum Thema Fairen Einkauf (DS-Nr. 11-16/0451) beschlossen.
Bürgermeister Keller berichtet;
„Die Einführung eines allgemeinen Mindestlohnes wurde zwischenzeitlich durch das Mindestlohngesetz vom 11.08.2014 auf Bundesebene geregelt.
Darüber hinaus wurden folgende Punkte
umgesetzt:
1.
Die
Papierbeschaffung wurde vollständig auf FSC-Siegel umgestellt.
2.
Bei
Vergabeverfahren nach VOB/A wurden die Vergabeunterlagen bei der Verwendung von
Holzprodukten um die grundsätzliche Forderung eines FSC / PEFC Siegels bzw.
einer gleichwertigen Zertifizierung mit Zertifizierungsnachweis ergänzt.
3.
Für Magistrat und
Ganztagessitzungen des Haupt- und Finanzausschusses erfolgte der Kauf von
Fair-Trade-Kaffee und Fair-Trade-Tee.
4.
Die
Vergabeunterlagen wurden um eine vergaberechtlich zulässige
Bietererklärung (Verpflichtungserklärung) zur Berücksichtigung sozialer Kriterien
ergänzt, wonach die in der ILO-Kernarbeitsnorm Nr. 182 „Vermeidung
ausbeuterischer Kinderarbeit“ festgelegten Mindeststandards zu beachten sind
und zwar bei Vergabeverfahren
a)
die gemäß
Leistungsbeschreibung eine Ausführung mit Natursteinpflaster vorsehen (z.B.
beim Vergabeverfahren „Umgestaltung des Elvis-Presley-Platzes“),
b)
betreffend die
Beschaffung von Arbeitskleidung für die Fachbereiche „Baubetriebshof“ und der
„Friedhöfe“.
Bei Abgabe der Erklärung ist den Bietern
bewusst, dass eine wissentlich oder schuldhaft falsche Angabe
-
den Ausschluss
vom Vergabeverfahren zur Folge hat,
-
den Ausschluss
des Unternehmens von der Vergabe weiterer öffentlicher Aufträge zur Folge haben
kann,
-
oder nach
Vertragsschluss eine außerordentliche Kündigung zulässig ist.“