Die Stadtverordnetenversammlung hat am 14. Februar 2013 einen jährlichen Sachstandsbericht des Magistrats zum Thema Fairen Einkauf (DS-Nr. 11-16/0451) beschlossen.

 

Bürgermeister Keller berichtet;

 

„Die Einführung eines allgemeinen Mindestlohnes wurde zwischenzeitlich durch das Mindestlohngesetz vom 11.08.2014 auf Bundesebene geregelt.

 

Darüber hinaus wurden folgende Punkte umgesetzt:

 

1.   Die Papierbeschaffung wurde vollständig auf FSC-Siegel umgestellt.

 

2.   Bei Vergabeverfahren nach VOB/A wurden die Vergabeunterlagen bei der Verwendung von Holzprodukten um die grundsätzliche Forderung eines FSC / PEFC Siegels bzw. einer gleichwertigen Zertifizierung mit Zertifizierungsnachweis ergänzt.

 

3.   Für Magistrat und Ganztagessitzungen des Haupt- und Finanzausschusses erfolgte der Kauf von Fair-Trade-Kaffee und Fair-Trade-Tee.

 

4.   Die Vergabeunterlagen wurden um eine vergaberechtlich zulässige Bietererklärung (Verpflichtungserklärung) zur Berücksichtigung sozialer Kriterien ergänzt, wonach die in der ILO-Kernarbeitsnorm Nr. 182 „Vermeidung ausbeuterischer Kinderarbeit“ festgelegten Mindeststandards zu beachten sind und zwar bei Vergabeverfahren

a)   die gemäß Leistungsbeschreibung eine Ausführung mit Natursteinpflaster vorsehen (z.B. beim Vergabeverfahren „Umgestaltung des Elvis-Presley-Platzes“),

b)   betreffend die Beschaffung von Arbeitskleidung für die Fachbereiche „Baubetriebshof“ und der „Friedhöfe“.

Bei Abgabe der Erklärung ist den Bietern bewusst, dass eine wissentlich oder schuldhaft falsche Angabe

-     den Ausschluss vom Vergabeverfahren zur Folge hat,

-     den Ausschluss des Unternehmens von der Vergabe weiterer öffentlicher Aufträge zur Folge haben kann,

-     oder nach Vertragsschluss eine außerordentliche Kündigung zulässig ist.“