Anfrage:
1.
Die
Stadtverordnetenversammlung hat am 24. Juli 2014 mehrheitlich den Text der
Mustersatzung für die Erhebung von Straßenbeiträgen verabschiedet: Welche
arbeitstechnischen Aufwendungen waren erforderlich, um die Mustersatzung für
die Zwecke der Stadt Friedberg einzurichten und wie lange hat dieser Prozess
gedauert?
2.
Wann lag
der Text der Straßenbeitragssatzung unterschriftsreif vor?
3.
Wann ist
die Straßenbeitragssatzung unterschrieben worden?
4.
Wer war
für die Straßenbeitragssatzung unterschriftsberechtigt?
5.
Wer hat
die Straßenbeitragssatzung unterschrieben?
6.
Wenn die
Straßenbeitragssatzung deutlich vor dem Veröffentlichungstermin (also etwa am
18. oder 19. oder 22. oder 23. Dezember 2014) unterschriftsreif vorlag: Warum
ist sie nicht sofort oder zumindest zeitnah unterschrieben worden?
7.
Wieviel
Zeit ist zwischen Unterschrift und der Weiterleitung an die Wetterauer Zeitung
als Amtsblatt der Stadt Friedberg vergangen?
8.
Warum
wurde die Straßenbeitragssatzung am 31. Dezember 2014 und nicht vorher in der
Wetterauer Zeitung veröffentlicht?
9.
War
seitens des Magistrats beabsichtigt, dass die Straßenbeitragssatzung im Falle
einer Veröffentlichung am 31. Dezember 2014 erst am 01. Januar 2015 in Kraft
treten würde?
10.
War dem
Magistrat bekannt, dass dies gegebenenfalls Konsequenzen haben könnte?
11.
Welche
Schritte hat der Magistrat bereits unternommen, um mit dem Wetteraukreis
hinsichtlich der Genehmigung des Haushalts 2014 trotz des Formfehlers eine
Einigung zu erzielen?
12.
Welche
folgen hat das Inkrafttreten der Straßenbeitragssatzung für geplante
Straßenbaumaßnahmen im Stadtgebiet und die Möglichkeit der Erhebung von
Straßenbeiträgen von Anwohnern, z. B. in Ockstadt und Dorheim?
Bürgermeister Keller
beantwortet die Anfrage wie folgt:
zu 1. und 2.
Am 18. August 2014.
zu 3.
Am 29. Dezember
2014.
zu 4.
Der Bürgermeister
als Baudezernent.
zu 5.
Der Bürgermeister
als Baudezernent.
zu 6.
Um einen klaren
Schnitt zu machen. Es wurde abgewartet bis die Schlussrechnungen aller
Straßenbaumaßnahmen vorlagen.
zu 7.
Am 29. Dezember 2014
in einem Zeitraum von ca. 2 Stunden.
zu 8.
Da dann erst die
Schlussrechnungen vorlagen.
zu 9.
Damit wurde ein
klarer Schnitt erreicht.
zu 10.
Nein. Ich verweise
auf die Stellungnahme des Hessischen Städte- und Gemeindebundes zur Versagung
der Genehmigung durch den Landrat.
zu 11.
Wir haben uns direkt
mit dem Landrat als Kommunalaufsicht in Verbindung gesetzt. nach dem diese
Gespräch nur zum Austausch zweier unterschiedlicher Rechtsauffassungen führte,
wurde Stellungnahme des HSTGB eingeholt. Aufgrund dieser Stellungnahme hat der
Magistrat beschlossen, in den Widerspruch zu gehen.
zu 12.
Die Satzung gilt ab
dem 01. Januar 2015.
Bürgermeister Keller
verweist auf die Stellungnahme zur Anfrage der CDU (11-16/1115).
Abstimmungsergebnis: