Sitzung: 19.02.2015 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 11-16/1089
Stadtverordnetenvorsteher
Hollender verweist auf § 25 HGO -Widerstreit der Interessen-. Es nehmen alle
Stadtverordneten an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem
Tagesordnungspunkt teil.
Beschluss:
1.
Der
Bebauungsplan Nr. 30 „Zuckerfabrik“, Teil I in Friedberg – Kernstadt wird gem. § 1 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 13
BauGB im vereinfachten Verfahren geändert. Das Planverfahren erhält die
Bezeichnung „Bebauungsplanes Nr. 30 Zuckerfabrik“, Teil I in Friedberg –
Kernstadt, 2. Änderung“.
Der
Geltungsbereich der 2. Änderung ist im anliegenden Lageplan dargestellt (Anlage
1 der Vorlage).
2.
Mit dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans Nr.
30 „Zuckerfabrik“, Teil I in
Friedberg – Kernstadt, 2. Änderung einschließlich der Begründung (Anlage 2 und 3 der
Vorlage) wird die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB durchgeführt. Die
Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 BauGB werden gem. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Auslegung
eingeholt.
Abstimmungsergebnis: