Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

1.     Die Stadt Friedberg begrüßt die Erstellung eines Hochwasserrisikomanagementplanes.

 

2.     Die dargestellte Maßnahme „Verwallung über dem Wehrbach“ (Seite 124 – Anlage der Vorlage) in Fauerbach gilt als erledigt, da hier vor ca. 20 Jahren eine Schutzmauer durch die Stadt Friedberg errichtet wurde.

 

3.     Die Sperrung von Kreis-, Landes- und Bundesstraßen im Hochwasserfall ist nicht Aufgabe der jeweiligen Kommunen (vgl. S. 37, S. 41, S. 125 – Anlage der Vorlage). Die Zuständigkeit liegt u.E. bei den Straßenbaulastträgern, vertreten durch die Straßenmeisterei Friedberg. Alternativ müsste der Wasserverband Nidda als Unterhaltungspflichtiger entsprechende Alarmpläne aufstellen.


Abstimmungsergebnis: