Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Mit dem vorliegenden Entwurf  des Bebauungsplanes Nr. 88 „Einfacher Bebauungsplan Kernstadt“ einschließlich der Begründung wird die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB werden gemäß § 4a (2) BauGB gleichzeitig mit der Auslegung eingeholt.


Abstimmungsergebnis: