Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Stadtverordnetenvorsteher Hollender verweist auf § 25 HGO -Widerstreit der Interessen-.

 

Es nehmen alle Stadtverordneten an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungs-punkt teil.

 

Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung

 

(Anmerkung: In der Anlage 1 der Vorlage sind die eingegangenen Stellungnahmen jeweils dem Beschlussvorschlag gegenübergestellt.)

 

Stellungnahme des Wetteraukreis vom 12.12.12

 

Beschlussvorschlag zu 1):

Der Hinweis wird berücksichtigt, indem die Vermeidungsmaßnahme zum Artenschutz im Bebauungsplan ergänzt wird.

 

Anmerkung zu 2):

Der Ausgleich des Biotopwertdefizits erfolgt durch den Grundstückseigentümer über das Ökokonto der OVAG, Ökokontomaßnahme "Hof Graß". 

Hierzu hat der Grundstückseigentümer mit der OVAG einen privatrechtlichen Vertrag abgeschlossen.

 

Beschlussvorschlag zu 3):

Der Hinweis wird berücksichtigt, indem in der Begründung unter Punkt 5.1-Städtebauliche Konzeption, der Absatz zur Erschließung der Bebauung weiter konkretisiert wird.

 

Anmerkung:

Die Festsetzung eines Geh-, Fahr, und Leitungsrechtes im Bebauungsplan ist nicht erforderlich.

Der  Bereich hinter der Nieder-Wöllstädter-Straße 3 gehört zu dem Baugrundstück Nieder-Wöllstädter-Straße 5 und ist somit über den vorderen Grundstücksteil erschlossen.

Sollte hier in Zukunft eine Grundstücksteilung erfolgen, kann die Erschließung des hinterliegenden Grundstücks durch die Eintragung einer Baulast oder einer Grunddienstbarkeit gesichert werden.

Die Festsetzung der Baugrenzen für diesen Bereich erfolgt analog dem derzeit geltenden Planungsrecht (Bebauungsplan Nr. 1 „Nieder-Wöllstädter-Straße“).

 

Anmerkung zu 4):

Keine Aufnahme in den Bebauungsplan, da sich im Geltungsbereich keine öffentlichen Verkehrsflächen befinden.

 

Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 11.12.12

 

Beschlussvorschlag zu 1):

Die Anregung wird berücksichtigt, indem in der Begründung, Pkt. 2.5 und im Bebauungsplan ein entsprechender Hinweis ergänzt wird.

 

Beschlussvorschlag zu 2):

Die Hinweise werden berücksichtigt, indem der Text entsprechend berichtigt und aktualisiert wird.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 38  Nein 0  Enthaltung 0

 

Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB

 

1.     Der vorliegende Bebauungsplanentwurf Nr. 83 „Nördlich des Rabenwegs“ in Friedberg - Ossenheim wird als Satzung beschlossen.

2.     Die landesrechtlichen Vorschriften gem. § 81 HBO als Bestandteil des o. a. Bebauungsplanentwurfes werden ebenfalls beschlossen.

3.     Der vorliegende Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 83 „Nördlich des Rabenwegs“ in Friedberg - Ossenheim wird beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis: