Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Die Stadtverordnetenversammlung schließt sich der Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 01.02.2012 an, den Austritt aus dem Zweckverband des Kraftwagenbetriebes Wetterau und der angeschlossenen Tochtergesellschaft Kraftwagenbetriebsgesellschaft mbH Wetterau nicht auf den 31.12.2011 sondern zum nächstmöglichen Zeitpunkt festzulegen.

 

Beschluss:

 

1. Die Stadt Friedberg tritt aus dem Zweckverband Kraftwagenbetrieb Wetterau und der     angeschlossenen Tochtergesellschaft Kraftwagenbetriebsgesellschaft mbH zum nächstmöglichen Zeitpunkt aus.

 

2. Die Stadt Friedberg nimmt das Angebot der Stadt Florstadt vom 25.09.2011 unter folgenden Voraussetzungen an:

 

a)   Die Stadt Florstadt übernimmt die Anteile (4 Anteile = 9.203,25 €) der Stadt Friedberg gemäß § 12 der Verbandssatzung.

 

b)   mit eingeschlossen ist die angeschlossene 100 %-ige Tochtergesellschaft des Zweckverbandes „Kraftwagenbetriebsgesellschaft mbH“ (Stammkapital des Zweckverbandes an der Gesellschaft insgesamt 25 T€).

 

c)   Die Stadt Florstadt übernimmt sämtliches Bar- und Immobilienvermögen (Wertstellung 31.12.2011) ohne Entschädigungsleistungen.

 

d)   Die Stadt Friedberg erhebt nach rechtswirksamem Austritt gegenüber dem Zweckverband Kraftwagenbetrieb Wetterau, der Kraftwagenbetriebsgesellschaft und der Stadt Florstadt keine Forderungen.

 

e)   Die Stadt Florstadt übernimmt im Gegenzug jegliches Risiko und jegliche Verpflichtungen gegenüber dem Zweckverband Kraftwagenbetrieb Wetterau und der Kraftwagenbetriebsgesellschaft mbH gegenüber jedem Dritten der eine Forderung gegenüber dem Zweckverband Kraftwagenbetrieb Wetterau und der Kraftwagenbetriebsgesellschaft mbH geltend macht und stellt die Stadt Friedberg von jeglichen weiteren Forderungen und Verpflichtungen frei.

 

3. Die Vertreter der Stadt Friedberg in der Verbandsversammlung und der Gesellschafterversammlung werden bevollmächtigt, die entsprechenden Beschlüsse in diesem Sinne herbeizuführen.

 

4. Nach Vorlage aller notwendigen Beschlüsse ist gemäß § 21 KGG die aufsichtsbehördliche Genehmigung einzuholen, die Änderung der Verbandssatzung vorzunehmen und der Verkauf der Anteile der Stadt Friedberg an die Stadt Florstadt unter Berücksichtigung der Bedingungen Ziffer 2 c – e vertraglich zu vereinbaren.


Abstimmungsergebnis: