Sitzung: 09.02.2012 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Die Stadtverordnetenversammlung schließt sich der Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 01.02.2012 an, den Austritt aus dem Zweckverband des Kraftwagenbetriebes Wetterau und der angeschlossenen Tochtergesellschaft Kraftwagenbetriebsgesellschaft mbH Wetterau nicht auf den 31.12.2011 sondern zum nächstmöglichen Zeitpunkt festzulegen.
Beschluss:
1. Die Stadt Friedberg tritt aus dem Zweckverband
Kraftwagenbetrieb Wetterau und der
angeschlossenen Tochtergesellschaft Kraftwagenbetriebsgesellschaft mbH
zum nächstmöglichen Zeitpunkt aus.
2. Die Stadt Friedberg nimmt das Angebot der Stadt
Florstadt vom 25.09.2011 unter folgenden Voraussetzungen an:
a)
Die Stadt Florstadt übernimmt die Anteile (4
Anteile = 9.203,25 €) der Stadt Friedberg gemäß § 12 der Verbandssatzung.
b)
mit eingeschlossen ist die angeschlossene 100 %-ige
Tochtergesellschaft des Zweckverbandes „Kraftwagenbetriebsgesellschaft mbH“
(Stammkapital des Zweckverbandes an der Gesellschaft insgesamt 25 T€).
c)
Die Stadt Florstadt übernimmt sämtliches Bar- und
Immobilienvermögen (Wertstellung 31.12.2011) ohne Entschädigungsleistungen.
d)
Die Stadt Friedberg erhebt nach rechtswirksamem
Austritt gegenüber dem Zweckverband Kraftwagenbetrieb Wetterau, der
Kraftwagenbetriebsgesellschaft und der Stadt Florstadt keine Forderungen.
e)
Die Stadt Florstadt übernimmt im Gegenzug jegliches
Risiko und jegliche Verpflichtungen gegenüber dem Zweckverband
Kraftwagenbetrieb Wetterau und der Kraftwagenbetriebsgesellschaft mbH gegenüber
jedem Dritten der eine Forderung gegenüber dem Zweckverband Kraftwagenbetrieb
Wetterau und der Kraftwagenbetriebsgesellschaft mbH geltend macht und stellt
die Stadt Friedberg von jeglichen weiteren Forderungen und Verpflichtungen
frei.
3. Die Vertreter der Stadt Friedberg in der
Verbandsversammlung und der Gesellschafterversammlung werden bevollmächtigt,
die entsprechenden Beschlüsse in diesem Sinne herbeizuführen.
4. Nach Vorlage aller notwendigen Beschlüsse ist
gemäß § 21 KGG die aufsichtsbehördliche Genehmigung einzuholen, die Änderung der
Verbandssatzung vorzunehmen und der Verkauf der Anteile der Stadt Friedberg an
die Stadt Florstadt unter Berücksichtigung der Bedingungen Ziffer 2 c – e
vertraglich zu vereinbaren.
Abstimmungsergebnis: